VORSCHRIFTEN SKISCHULEN
Büros/Einschreibestellen:
- Alle geschlossenen Räume werden täglich desinfiziert.
- Den Kunden stehen Desinfektionsmittelmöglichkeiten zur Verfügung.
- Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Gäste:
- Die zulässige Größe von Gruppen ist abhängig von der jeweils gültigen Gesetzgebung.
- Sammelstellen/Einteilung von Gruppen: Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Skilänge bedingt automatisch die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes.
- Privatunterricht: Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Siegerehrungen werden in Kleingruppen abgehalten: keine gemeinsame Siegerehrung für alle teilnehmenden Kinder. Auch bei der Siegerehrung muss der Mindestabstand eingehalten werden oder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Videoanalysen: Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Eine eventuelle Anzahlung bzw. der gesamte Kursbeitrag wird zurückerstattet, falls der Kurs aufgrund eines positiven Covid19-Tests nicht besucht werden kann.
- Im Krankheitsfall: Bereits bezahlte, nicht in Anspruch genommene Kursstunden werden rückvergütet. Ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
vorschriften skidepot/skiverleih
- Alle geschlossenen Räume werden regelmäßig und gründlich desinfiziert.
- Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung.